Spielstraße?

Das Schild an der Einmündung der oben dargestellten Straße ist allgemein als „Spielstraße“ bekannt. Die im Vordergrund dargestellten mit einem Ball spielenden Kinder suggerieren ja auch, dass das Spiel die vordergründige Funktion dieser Straße ist. Aber würden Sie ihre Kinder auf einer Straße spielen lassen, die wie oben dargestellt gestaltet und auf beiden Seiten zugeparkt ist? Auf einer Straße, die ein deutliches Verkehrsaufkommen hat und oftmals auch als Abkürzung von gehetzten Autofahrern genutzt wird?

Das Schild ist jedoch eine Mogelpackung. Es bedeutet „Verkehrsberuhigter Bereich“. Der ADAC führt dazu aus: „In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Sie müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.“

Aber sind zu Fuß gehende und Autos wirklich gleichberechtigt? Allein die Gestaltung und der für den ruhenden motorisierten Verkehr reservierten Flächen lassen Zweifel aufkommen. Die heute üblichen Einparkhilfen sorgen dafür, dass die Zwischenräume zwischen den parkenden Autos so eng werden, das Fußgänger mit Kinderwagen oder Fahrrad wie auch Kinder mit ihrem Roller kaum noch durchkommen. Auch werden Kinder zwischen den Autos nicht gesehen. Letzteres gilt natürlich auch beim überqueren aller anderen Straßen, In einem verkehrsberuhigten Bereich wird jedoch durch das Schild dargestellt, dass Kinder auf der Fahrbahn spielen. Dazu gehört, dass die gesamte Breite der Verkehrsfläche zur Verfügung steht, freie Parkflächen (falls es sie mal gibt) genutzt werden und der Ball auch mal gegen die Fahrtrichtung geschossen wird.

Ein weiterer Widerspruch liegt in der zulässigen Geschwindigkeit. Zwar liegt diese deutlich unter der immer noch in Städten allgemein zulässigen und mit Klauen verteidigten Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der ADAC erläutert dazu: „Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen“.
Die Literatur geht als durchschnittliche Gehgeschwindigkeit jedoch von 3,6 – 5 km/h aus. Auch hier urteilen die Gerichte zugunsten der Autofahrerenden und zu Lasten von zu Fuß gehenden und Kindern. Denn wie oben erläutert dürfen die Personen auf der Fahrbahn den Fahrverkehr nicht behindern. Bei einem Delta von bis zu 7 km/h zwischen der Gehgeschwindigkeit und der durch autofreundliche Gerichte festgelegten zulässigen Fahrgeschwindigkeit wird das Gehen auf der Fahrbahn wohl eher zum Spießrutenlauf und Spielen ist nur im Zeitraffer möglich.

In der Regel sind verkehrsberuhigte Bereich auch nicht in ihrer Nutzung für den motorisierten Verkehr eingeschränkt z. B. durch die Ergänzungen „Anlieger frei“ oder „Anwohner frei“. Natürlich ist mir bewußt, dass die Einschränkung „Anlieger frei“ nahezu unkontrollierbar ist, die Beschränkung auf Anwohner ist dagegen besser kontrollierbar und macht m.E. auch mehr Eindruck auf Autofahrende. Einen effektiven Ansatz stellt die Kombination mit Durchfahrtsbegrenzungen durch Diagonalsperren dar, die zu längeren Fahrzeiten führen.

Aber gibt es denn auch echte Spielstraßen? Ja, diese werden durch das runde, rot-weiße Verbotsschild plus Zusatzzeichen darunter gekennzeichnet. Hier ist der Verkehr komplett ausgeschlossen. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob im Gegensatz dazu auf Straßen die nur das runde rot-weiße Verbotszeichen ohne das Zusatzschild aufweisen das Spielen verboten ist?

Ich glaube, dass die Regelungen zu verkehrsberuhigten Bereichen und Spielstraßen zu Gunsten von Kinderfreundlichkeit und Lebensqualität überarbeitet werden müssen.

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