Anhörung zur BauGB-Novelle

Heute fand vor dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die öffentliche Anhörung zur Baugesetzbuch-Novelle statt. Zahlreiche Vertreter der Immobilienwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, vom Mieterbund bis hin zu Architects4Future hatten die Gelegenheit ihre Stellungnahmen, die zuvor schriftlich abgegeben worden, waren in kurzen Statements zu erläutern und gaben den Vertretern der im Bundestag vertretenden Parteien in zwei Fragerunden Gelegenheit zu speziellen Punkten nachzufragen.
Der für mich entscheidende der Satz kam von Professor Hilmar von Lojewski vom deutschen Städtetag. Er appellierte an die Vertreter der politischen Parteien dieses Gesetz noch auf den Weg zu bringen, denn es habe die Qualität, die man lange zuvor nicht mehr gesehen habe. Seit Jahren wird über eine Novelle des BauGB diskutiert, um die Städte zukunftsfähig zu machen und vor allem die Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies wurde auch in der weiteren Diskussion deutlich. Jedoch waren die Vertreter der einzelnen Verbände sich durchaus nicht einig in dem, was an diesem Gesetz gegebenenfalls noch zu verändern sei.
So machten die Vertreter der Wohnungsbauverbände deutlich, dass Ihnen die Vereinfachung und Lockerung im Gesetzbuch noch nicht weitgehend genug waren und sperrten sich gegen die Forderungen, die zum Beispiel vom Mieterbund und anderen Verbänden kamen, die derzeit befristetere Einschränkung bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gar zu entfristen.
Vertreter wie zum Beispiel Frau Doktor Michel vom BSW Hamburg, die unmittelbar mit der Umsetzung der Städtebaurechts zu tun haben, vermissen Festsetzunsmöglichkeiten für sozialen Wohnungsbau und vor Allem das Infrastrukturbegleitfunktionen wie zum Beispiel Kindergärten ausreichend eingefordert werden können. Noch einen Schritt weiter ging die Stadtplanerin Judith Nurmann von Architects4Future. Sie sieht in dem Gesetzentwürf eine zu große Freiheit gegenüber der Notwendigkeit von Städtebaulicher-Ordnung, ökologischen und sozialen Belangen. Nach ihrer Auffassung werden an einigen Stellen durch Aufweichung des Paragraph 34 und Einführung des Paragraphen 246 E auch die demokratischen Diskussionsprozesse in den kommunalen Räten ausgeholt und fordert mehr steuernde Elemente in die Gesetzesvorlage einzubringen.
Aber genau diese steuernden Elemente möchten die Vertreter der Wohnungswirtschaft und der immobilienverbände nicht in der Gesetzesvorlage sehen. Sie verteidigen auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, da entweder Eigentumswohnung selbst genutzt und damit der Mietwohnungsbestand frei gemacht wird, beziehungsweise Anleger diese Eigentumswohnung wieder vermieten. Eine Steuerung durch den Gesetzgeber lehnen Sie ab.

Auch die größeren Freiheiten in Gebieten mit Milieuschutz oder in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt werden von den einen (der Immobilienwirtschaft) als zu eng und von den anderen wie zum Beispiel dem Mieterschutzbund oder Architects4Future als nicht weitgehend genug betrachtet.
In der Fragerunde mich mich die Aussage von Enak Ferlemann, CDU, aufhorchen lassen, das auch er der Meinung sei, dass die Gesetzesvorlage noch vor der Neuwahl durch den Bundestag gebracht werden müsse und nicht der Diskontunität an Heim fallen dürfe. Auch Daniel Fürst konnte sich vorstellen, das Gesetz noch in der derzeitigen Konstellation des Bundestages zu verabschieden. Allerdings macht er deutlich, dass für die FDP die entscheidenden Kriterien, Vereinfachung und Beschleunigung sein, die nach seiner Auffassung noch nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Mein Fazit dieses Nachmittages lautet, dass der allzu nachvollziehbare Wunsch Hilmar von Lojewskis, das Gesetz nach so langer Beratung und intensiven Auseinandersetzung trotz seiner Mängel und trotz, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht die Vereinfachung und Beschleunigung bringen wird, die sich viele wünschen, durch das Parlament zu bringen nicht erfüllen wird. Auch wenn die Gesetzesvorlage deutlich hinter den Lösungsansätzen zurückbleibt, die notwendig sind, um die sozialen und ökologischen Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen stehen, zu begegnen, fehlt mir die Phantasie, dass eine neue Bundesregierung zügig einen größeren Wurf leistet.
Insbesondere, wenn man am heutigen Abend die Nachrichten gehört hat und feststellen muss, dass die Politik es anscheinend nicht schafft, ganz wesentliche Gesetzesentwürfe, die eigentlich für alle Parteien unstrittig waren, noch zu beschließen, dürfte sich meine Befürchtung bewahrheiten, dass ein Gesetzesentwurf zum Baugesetzbuch es in der derzeitigen Situation nicht unter die top Five schaffen wird.

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