Betteln verboten!

So oder ähnlich steht es an vielen Restaurants und Geschäften, vornehmlich in touristischen Städten. Diese Art des Bettelns ist hier jedoch nicht gemeint. Es geht um eine viel verbreitetere Art des Bettelns, des alltäglichen Bettelns in unserer alltäglichen Umwelt, in den Städten und nur für einen Teil der Bevölkerung, den Zufußgehenden und den radfahrenden Mitmenschen.

Das Betteln darum, rechtskonform eine Straße überqueren zu dürfen finden wir an zahlreichen, durch Lichtsignalanlage gesteuerten Überwegen und Kreuzungen. Ich habe sogar den Eindruck, dass die Zahl, der so den Verkehrsfluss für die beiden umweltfreundlichen Mobilitätsgruppen bremsenden Mobilität sogar zunimmt. Die Begründungen sind vielfältig und sogar die Gruppe der Klimakriesenleugner bedienen sich plötzlich der Umweltschutzargumentation.
„Der Verkehr muss fließen und im Stau steigt die CO2-Belastung.“
Ja, welcher Verkehr muss denn bitte fließen oder anders gefragt, sind Zufußgehende und Radfahrende kein Verkehr? Betrachtet man die SrV-Studien wird die tägliche Mobilität in den Städten zwischen 8-30% zu Fuß und bis zu gut 40% in deutschen Städten per Rad zurückgelegt. Wer also ist der Verkehr der fließen muss und überwiegend seinen CO2 Ausstoß genau den Menschen unter die Nase bläst, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.
Verkehr bezog sich lange Zeit nur auf den motorisierten Individualverkehr. Der musste fließen. Die Qualität der Verkehrsinfrastruktur wurde ausschließlich nach dem Fluss der Blechlawine gemessen. Wenn Verkehrsplaner optimale Bedingungen für den MIV an den Kreuzungen geschafft haben, wurden sie mit einem „A“ wie „ahhh wie schön“ belohnt. Wie lange die anderen, ja was waren sie eigentlich, Verkehr ja wohl nicht, warten mussten war planerisch unerheblich. Wie sagte eine Hamburger Autofahrerin doch im NDR über die Teilnehmer einer Fahrraddemo: das sind doch die, die sich kein Auto leisten können. Also irgendwelche Looser, zumindest keine Leistungsträger unserer Gesellschaft. Die sitzen ja im Auto und ihre Fahrt muss fließen.

Nun hat sich sowohl das Denken unter Verkehrsplanern und Verkehrspolitiker wie auch die einschlägige Gesetzeslage geändert. Kreuzungen sind nun auch noch mit Qualitätsstufe E für den motorisierten Individualverkehr ausreichend, wenn im Zuge von Teilstrecken eine bessere Qualität erreicht wird. Auch für den Fuß- und Radverkehr gibt es Vorgaben, was die Kreuzungen für sie erreichen müssen um die Planung und natürlich auch die Umsetzung als ausreichend gelten zu lassen.
Aber warum dann überhaupt noch die Bettelampeln. Natürlich gibt es die reinen signalgesteuerten Überwege , deren Signale nicht in einen Umlauf integriert sind. Man könnte natürlich nach Jahren der Bettelei die Situation mal umdrehen und für den Fuß- und Radverkehr „Dauergrün“ schalten. Der motorisierte Verkehr würde sich dann sein Grün über eine in der Straße verlegte Schleife anfordern, eine altbewährte und funktionierende Technik. Ich kann mich sogar mit der Argumentaion anfreunden, dass Dauergrün für die Verkehrsteilnehmen gegeben wird, die den höchsten Anteil am Verkehr darstellen. Aber auch hier wäre mit moderner Technik ein Ausgleich möglich: zu den MIV-Spitzen fordern der Fuß- und Radverkehr sein Signal an und in den Schwachzeiten, bei z.B. erhöhtem Freizeitverkehr gibt es Dauergrün für die zu Fussgehenden und Radfahrenden.
Eine zweite Möglichkeit an dieser Art der der Überwege wäre eine Dunkelampel. Für die Verkehrsteilnehmer sind alle Lichtsignalanlagen ausgeschaltet, bis jemand den Bettelknopf drückt. Ich darf aber auch die Straße überqueren ohne das Grünsignal anzufordern, wenn ich es verantworten kann, d.h. kein Auto in Reichweite und kein Kind in der Umgebung sind, dem ich schlechtes Beispiel sein könnte.
Und noch eine Möglichkeit stellt uns die Technik zur Verfügung. Radfahrende und zu Fussgehende werden rechtzeitig automatisch dedektiert, damit ihre Wartezeit möglichst verkürzt wird. Dazu ist es aber dann unumgänglich, dass ich erkennen kann, ob die Deduktion mich erkannt hat.
Nur was sollen die Betteldrücker an normalen Kreuzungen. Dort haben der Fuß- und Radverkehr das gleiche Anrecht auf zügige Abfertigung und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Im Gegenteil , insbesondere in den Nachtstunden stellen längere Aufenthalte in nicht sozial überwachten Bereichen eine Gefahr dar, zumindest eine subjektive, und tragen somit nicht zu erhöhtem Rad- und Fussverkehr bei. Auch hier helfen Anforderungsschleifen und Dedektion und schon kann allen Teilnehmern am Verkehr gerecht werden.
Ich spreche die ganze Zeit nicht von der Gruppe gehandicapter Menschen. Für sie sind natürlich die entsprechenden Anforderungstaster für akustische Signale und Grünzeitverlängerungen notwendig. Aber diese können dann auch entsprechend gekennzeichnet werden.

Man sieht, es gibt also keinen Grund i. Mittel 50% der mobilen Menschen weiter betteln zu lassen.

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