Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung – ein Schritt in die richtige Richtung #1 – Entfall der Stellplatzpflicht für Wohngebäude

Schon in den ersten Gesprächen mit dem Ministerium habe ich mich für einen Entfall der Stellplatzverordnung für Wohngebäude ausgesprochen. Viele Städte hatten bisher schon eine eigene Stellplatzverordnung aufgestellt, die insbesondere in größeren Städten eine Reduzierung der Stellplatzpflicht gegenüber der niedersächsischen Stellplatzverordnung vorsah. Mit der Novellierung der niedersächsischen Bauordnung, die seit dem 1.7.2024 in Kraft getreten ist, versucht das Land Niedersachsen die NBauO in Richtung einer Umbauordnung zu reformieren. Die jetzt vorliegende Fassung kann nur ein erster Schritt sein, um die Baukosten im Wohnungsbau zu reduzieren und dem Spagat zwischen dem Bedarf an Wohnungen und der Reduzierung der Flächenneuversiegelung zu erreichen.

Einer der sinnvollsten Schritte zu Kostenreduzierung im Wohnungsbau war der Entfall der Stellplatzverordnung. Die Verpflichtung für jedes Wohngebäude je nach Wohnungsgröße eine Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung zu stellen, hatte einen direkten Einfluss auf die Baukosten. Oberirdische Stellplätze kosten circa 5.000 – 8.000 € und Stellplätze in den Tiefgaragen können durchaus bis 30.000 € zu Buche schlagen. Umgerechnet auf den Monat bedeutet dies nach einer Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg für das Land Baden-Württemberg monatliche Kosten von ca. 50 € für Parkplätze und bis zu 195 € bei Tiefgaragen inkl. Pflege und Unterhalt. Diese Kosten können nun durch die Bauherren direkt eingespart werden und werden hoffentlich auch direkt an die Käufer und Mieter der Wohnungen weitergegeben.

Zu beanstanden ist jedoch, dass einer von mir in den Gespräch mit dem Ministerium vorgeschlagene Mobilitätsabgabe nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Bisher hatten viele Kommunen, die eine eigene Stellplatzsatzung aufgestellt hatten, die Möglichkeit auf die Erstellung von Stellplätzen zu verzichten und dafür andere Maßnahmen wie zum Beispiel Carsharing-Plätze oder besondere Anlagen für den Radverkehr vom Bauherrn zu fordern. Es wäre sinnvoll bei den nächsten Überlegungen dieses Thema noch mal aufzugreifen.

Die Stellplatzverordnung gab ja lediglich vor, wie viel Stellplätze mindestens bei den jeweiligen Nutzung und Wohnungsgröße herzustellen sind. Auch nach dem Wegfall der Stellplatzverordnung kann jeder Bauherr nach eigenem Gusto Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage erstellen, wenn er dies für die Vermarktung des Gebäudes für notwendig erachtet. Es ist allerdings sinnvoll, darüber nachzudenken, die Errichtung von Stellplätzen soweit wie möglich zu unterbinden. Dies können die Kommunen natürlich auch jetzt schon tun, indem sie entsprechende Satzungen aufstellen, die in bestimmten Stadtteilen begründet, ein Verbot von Errichtung der Stellplätze ausspricht. Allerdings setzt dieses einen intensiven Diskussionsprozess auf kommunaler Ebene voraus, der oftmals an den Interessen einzelner Gruppen scheitern kann. Einfacher wäre es, wenn vom Gesetzgeber eine klare Vorgabe in der zukünftigen NBauO aufgenommen würde und damit auch Unterschieden in den Diskussionprozessen zwischen Kommune A und Kommune B entgegenwirkt werden kann.

Warum ist es sinnvoll, zukünftig so weit wie möglich auf Stellplätze zu verzichten? Insbesondere in den dichter bebauten Gebieten können Stellplätze oft nur in Tiefgaragen erstellt werden. Die Errichtung von Tiefgaragen hat nicht nur einen erheblichen Einfluss auf die Baukosten des gesamten Gebäudes, sondern stellt auch einen enormen Eingriff in den Boden dar. Darüber hinaus werden Tiefgaragen der Regel in Stahlbeton ausgeführt. Wir wissen mittlerweile, dass die Herstellung von Zement zu den größten Verursachern von CO2 gehören. Wäre die weltweite Zementindustrie ein Land, würde ihr CO2 Ausstoß an Position drei hinter China und den USA rangieren. Logisch, dass wir mit den Beschlüssen zur Klimaneutralität es nicht erreichen werden mit grünen Strom und grünen Wasserstoff den gleichen Ausstoß an Zement wie bisher aufrecht zu erhalten. Daher muss die reduzierte Menge an Zement natürlich für wichtigere Funktionen als für Tiefgaragen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da bautechnisch für den Bau von Tiefgaragen keine alternativen Materialien zur Verfügung stehen. Im restlichen Hochbau jedoch können unterschiedlichste Konstruktionsvarianten die Reduktion von Zementbaustoffen ermöglichen.

In Flächenkommunen und kleineren Städten sowie ländlichen Bereichen werden die Stellplätze in der Regel jedoch oberirdisch hergestellt. Abgesehen davon, dass sie ebenfalls oft mit Betonbaustoffen erstellt werden, kann es nicht zielführend sein die Flächenversiegelung für eine solche Minder-Nutzung zu verbrauchen. Im Hinblick auf die Klimaveränderung, Klimaanpassungmaßnahmen und Starkegenereignisse sind die Kommunen darauf angewiesen schon jetzt die versiegelten Flächen in den Städten und Gemeinden zu entsiegeln, um qualifizierte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Da kann es nicht sein, dass für Neu- und Umbaumaßnahmen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zusätzlich versiegelt werden.

Eine von mir bereits erwähnte Mobilitätsabgabe bei der Errichtung von Gebäuden nicht nur im Bereich des Wohnungsbau, sondern auch von gewerblichen Bauten würde die Kommunen in die Lage versetzen, derzeit durch die schlechte Finanzlage der Städte und Gemeinden nicht umsetzungfähige Maßnahmen im Bereich des ÖPNV und des Radverkehrs voranzubringen, um Alternativen zum Kfz aufzuzeigen. Meines Erachtens müsste eine solche Mobilitätsabgabe von jedem Bauherren abverlangt werden können, unabhängig davon, ob er Stellplätze errichtet oder nicht. Nur wenn ein Bauherr die Mobilitätsabgabe in jedem Fall zahlen musst, wird er sich überlegen, ob es wirklich unabdingbar ist Tiefgaragen zu bauen oder für Stellplätzflächen zu versiegeln. Sie müsste auch bei der nachträglichen Errichtung von Stellplätzen bei bestehenden Gebäuden greifen. Damit würden dann hoffentlich solche völlig unsinnigen Umbaumaßnahmen verhindert, wie vor kurzem in meinem Quartier geschehen, in dem Wohnraum der Erdgeschosswohnung reduziert wurde, damit in einem geschlossenen Baublock eine Durchfahrt in den Garten ermöglicht wurde, der zu Stellplätzen umgebaut worden ist.

Das Land hat zugesichert die getroffenen Maßnahmen nach drei Jahren zu überprüfen und ich würde mir wünschen, dass die Gedanken und eine Mobilitätsabgabe bis dahin schon mal an diskutiert wären.

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