Manchmal geht man nichts ahnend in eine Sitzung, auf der eigentlich nur besprochen werden sollte, wie wir es schaffen Hauseigentümern, die ihren Stellplatz in einer Gemeinschafts-Stellplatzanlage haben, zu ermöglichen, ihren auf dem eigenen Hausdach erzeugten Solarstrom zum Laden des Autos zu nutzen. Dies ist ein Problem, was zunehmend auf uns zu kommen wird, da wir bei der neuen Planung von Siedlungen eben nicht mehr auf jedem Grundstück einen eigenen Stellplatz zur Verfügung stellen wollen, sondern diese in Stellplatzanlagen zusammen fassen. In gemischten Gebieten können abwechselnden Nutzungen zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnen es ermöglichen, Synergieeffekte zu heben. Die dort dann vorgesehenen Ladeinfrastrukturen lassen sich aber nicht ohne weiteres mit dem privaten Strom vom eigenen Hausdach kombinieren. Hier muss zügig eine Lösung geschaffen werden, um nicht mit der Argumentation, „Ich möchte ja ein Elektroauto, darf es aber auf meinem Grundstück nicht abstellen und laden“ wieder in veraltete städtebauliche Strukturen zurückzufallen.
Manchmal kommt es aber schlimmer. Ein Investor hat einen Vermarkter eingeschaltet, der ihm deutlich gemacht hat, dass die seinerzeit in einem intensiven Planungsprozess vorgesehenen, gemischten Baustrukturen aus Doppelhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau nach Zinserhöhung und Baupreissteigerung nicht mehr marktgängig wären. Er geht sogar noch weiter und fordert, dass jetzt auf dem Grundstück der Reihenhäuser zwei Parkplätze je Reihenhausscheibe vorzusehen sind, da dieses der Markt erfordere. Wo der Bebauungsplan noch Geschosswohnungsbau vorsah soll jetzt die Baustruktur in Reihenhäuser umgeplant werden, so dass die Stellplatzanzahl sich damit verdoppelt.
Mich machen solche Aussagen im ersten Moment immer sprachlos. Gerade in den letzten Wochen habe ich zahlreiche Diskussionen in Bau- und Umweltausschüssen geführt, auf Tagungen von Planerverbänden und Städtebauinstituten intensiv diskutiert, um Lösungen für zukunftsfähige Städte zu erarbeiten. Die Fachpresse berichtetet in jeder Ausgabe davon, dass wir den Klimawandel nur schaffen, wenn wir weniger, sparsamer und besser bauen. Die Städte sowie Land und Bund haben sich zum Ziel gesetzt, klimaneutral zu werden. Alle Prognosen zeigen auf, dass wir dieses Ziel nur erreichen können, wenn wir es schaffen, unsere Energieversorgung auf grünen Strom umzustellen. Damit die Potentiale zur Erzeugung von grünem Strom ausreichen, muss damit auch ein deutlicher Mobilitätswandel einhergehen. Wie kann es dann sein, dass ein professioneller Immobilien-Vermarkter im Jahr 2024 Haus- und Mobilität-Konzepte vermarkten will, die uns so weit in der Frage des Klimawandels zurückwerfen. Siedlungskonzepte, die eigentlich in den letzten Jahren von professionellen Investoren nicht mehr vorgebracht wurden. Hier scheinen einige Vermarkter Morgendämmerung zu wittern, um ihre veralteten Geschäftsmodelle durchzubringen.
Dabei ist es seit langem bekannt, dass es eine Korrelation zwischen dem Vorhandensein von Stellplätzen und der PKW-Nutzung gibt. Die ungehinderten Zurverfügungstellung von PKW Stellplätzen führt nicht nur zu häufigen Nutzung eines privaten PKWs, sondern spielt auch eine Rolle bei der Frage, ob ein PKW überhaupt angeschafft wird. Die Stiftung lebendige Stadt führt in ihrer Publikation „ Eine Handreichung zu Ermittlung flexibler Stellplatz Schlüssel“ aus, dass die Stellplatzverfügbarkeit und das Mobilitätsverhalten in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ein Parkplatz vor der Haustür oder in unmittelbarer Nähe wird die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, ein eigenes Auto zu besitzen und dieses auch häufiger zu nutzen. Dabei kann die Parkplatzverfügbarkeit die Verkehrsmittelwahl sogar stärker beeinflussen als das Haushaltseinkommen oder das ÖPNV Angebot selbst. Somit ist es sinnvoll, die zur Verfügung gestellten Stellplatzanlagen nicht über zu dimensionieren, damit nicht einem weiter wachsenden PKW-Wunsch Vorschub geleistet wird. Die Entfernung der Stellplätze zu den Wohnungen sollte nach Möglichkeit in Relationen zur Entfernung zum nächsten ÖPNV-Angebot stehen.
Aktuell hat gerade der niedersächsische Landtag die Novelle der niedersächsischen Bauordnung beschlossen, in der die Stellplatzsatzung für das Land Niedersachsen abgeschafft wurde. Zwar können die Kommunen aufgrund eines durch die kommunalen Spitzenverbände herbeigeführten Kompromisses eigene Stellplatzsatzungen aufstellen, allerdings ist meines Erachtens das Signal des Landes deutlich, die Anzahl der Stellplätze insbesondere im Wohnungsbau maßgeblich zu verringern. Lassen wir uns in den Bemühungen, die Mobilität mit dem motorisierten Individualverkehr durch bessere städtebauliche Konzepte zu verringern, nicht durch kurzfristige Investoreninteressen zurückdrängen.